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Während sich das 1102 gegründete Augustiner Chorherrenstift Berchtesgaden durch Rodung und Besiedelung ein geschlossenes Herrschaftsgebiet
aufbaute, war das Saalachtal mit seiner umgebenden Gebirgslandschaft, die Grafschaft im Mitterpinzgau, Eigentum des Bayernherzogs. Dieser belehnte sie an die Grafen von Plain. Mit umfangreichen Schenkungen
durch die Bayernherzoge und durch Landerwerb kam der Erzbischof von Salzburg zusehends seinen Bestre- bungen einer Loslösung seines Herrschaftsgebietes vom bayerischen Herzogtum dadurch näher, das mit
urkundlicher Bezeichnung „Land“ 1342 als abge- schlossen galt.
Aus den im 12. und 13. Jahrhundert zur Landsicherung errichteten zentralen Burgen, die den Pflegern der
Hoheitsbezirke unterstellt waren, wurden Pfleggerichte. Im Jahr 1228 erwarb der Erzbischof von Salzburg durch ein Tauschgeschäft mit Bayern den gesamten Pinzgau.
Die bayerischen Herzoge und die Salzburger Erzbischöfe grenzten ihre Herrschaftsgebiet voneinander ab und setzten 1275 die Landesgrenzen fest. Dem Augustiner
Chorherrenstift Berchtesgaden lag mit der Stiftung eines großen zusammenhängenden Waldgebietes durch den Grafen Berengar in Sulzbach (Oberpfalz) zwischen Salzach und Saalach ein bedeutender
Gründungsbesitz zugrunde. Durch Rodung und Besiedelung entstand ein geschlossenes Herrschafts- gebiet, das von jeglicher Fremdherrschaft unabhängig sein sollte.
1306 wird das Chorherrenstift Berchtesgaden bereits als „Land“ bezeichnet. Seit 1337 ist die Fürstpropstei Berchtesgaden ein freies, selbständiges Fürstentum,
das mit der Säkularisation 1803 endete. Als solches umfasste es die gesamte Erstausstattung des erwähn- ten Waldgebietes mit der Umgrenzung; vom Diesbach- ursprung am Großen Hundstod zur Saalach, diese
flussabwärts bis Wals und von dort über St. Leonhard, Hoher Göll, Gotzen Alm, Steinerne Meer zum Ausgangs- punkt zurück. Die Altbaugebiete waren nicht inbegriffen, wie z.B. Reith, Unken, Wals usw.
Den auswärtigen Streubesitz hatte man in eine Verwal- tungseinheit zusammengefasst. Im Pinzgauer Saalach- tal, wo die Chorherren frühzeitig den zum Waldbesitz von Grafengaden gehörenden Grundbesitz durch
gezielte Erwerbspolitik erweiterten, wurden die zahl- reichen Güter zwischen Saalfelden und Unken, im Ver- waltungsamt Frohnwies zusammengefasst. Im jetzigen
Gemeindegebiet Weißbach bei Lofer erworbene Stiftbe- sitze waren „Nieder-Diesbach“ (Grammlergut) und 1296 ganze Güter in Diesbach, Weißbach und Pürzlbach, zu denen jeweils 4-6 Höfe gehörten. Dabei waren die
Grundherrschaftlichen Weiderechte der Fürstprobstei im Pinzgau, u.a. die heute noch bedeutenden Almen Kall- brunn, Kammerling und Litzlalm zu nennen.
Seit Weißbacher Bauern ab 1804 Weiderechte kaufen
konnten, werden diese fruchtbaren Almböden in bäuer- licher Gemeinschaft genutzt. Diese Traditionsalmge- meinschaften haben sich vor wenigen Jahren in der 350
Jahrfeier auf Kallbrunn in großartiger Harmonie gezeigt. Der alljährliche Dankgottesdienst der Almbauern spiegelt die seit über 600 Jahren währende Tradition in beeindruckender Weise wieder.
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